Alle 20 Jahre überschneiden sich die Wahlen zum Bundestag, Landtag und Bezirkstag in Bayern. So war es auch 2013. Die Folge war, dass die Parteien und Politiker in ihrem Werben nach der Wählergunst verstärkt plakatierten. Durch diese alle 20 Jahre stattfindende Überschneidung hingen in Straubing mehr Plakate, als sonst bei Wahlen üblich. Manchem Straubinger stieß dies sauer auf. In der Bevölkerung mehrten sich die Stimmen, die dies als „Verschandelung“ der Straßen empfanden.
Diese Stimmung nutzte Erhard Grundl von den Grünen, populistisch wie er nun mal ist, für seine Zwecke aus und beantragte mit Schreiben vom 06.09.2013, die Anschlags- und Plakatierungsverordnung der Stadt Straubing zu ändern und nur noch 20 Wahlplakate (einschließlich der Großflächen-Werbetafeln) je Partei zuzulassen. Der Antrag fand im Stadtrat keine Mehrheit. Den politischen Parteien wurde empfohlen sich bei künftigen Wahlen einer Selbstbeschränkung zu unterziehen.
In der Begründung zu seinem Antrag im Stadtrat schrieb Grundl damals: „Die Plakatierungswut aller politischen Parteien im gegenwärtigen Wahlkampf stört in seiner Uferlosigkeit nicht nur das ästhetische Erscheinungsbild unserer Stadt, in vielen Fällen werden auch Verkehrszeichen, Wegweiser und Baumstämme als „Plakathalter“ missbraucht. Im Falle der Baumstämme ist eine Schädigung durch die Halterungen nicht auszuschließen.“
Wenn man zurzeit durch Straubings Straßen fährt, dann fällt auf, dass die Grünen die Plakate ihrer Spitzenkandidaten für die Stadtratswahl in großen Mengen an Verkehrszeichen, Wegweiser und Bäumen angebracht haben.
Wie glaubwürdig ist das denn, wenn man das mit dem Antrag Grundls an die Stadt in Relation setzt?
Peter Euler
stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender