Unser Chancen-Haushalt für Straubing !

04. Dezember 2018

Verabschiedung des Haushalts 2019

Mi., 28.11.2018, 16.00h, Seminarraum 2 + 3, SAUV-GmbH

Peter Stranninger

Vorsitzender der SPD-Fraktion

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

(( HH-2016 – Aussprache am 24.11.2015 – Ablehnung – seit 1990 einmalig ! ))

Die Auswirkungen der Landtagswahl-2018 mit schwarz-orange könnten uns an Helloween erinnern, denn die Donau-Städte dürfen sich schon heute fürchten; denn gibt es jetzt wirklich „Süßes oder Saueres (?)“ .

Was uns jetzt orange präsentiert wird, ist: Flutpolder oder Hochwasser ? Umweltverträglicher, u. v. a wirksamer Hochwasser-Schutz wird uns genommen. Neugierig dürfen wir auch auf den bayerischen Friedhof zur orange beerdigten Straßenausbaubeitrags-Satzung schauen. Dem Bürger freut es zunächst – aber vielen Kommunen wird es über die neuen Finanzlöcher schaudern.

Soweit zur bisher bekannten schwarz-orangen Helloween-Party.

Wir dürfen uns alle nach wie vor miteinander sehr freuen, dass Straubing seit 2017 eine Universitätsstadt ist.

Seit 1990 ein „freistaatliches“ Dauerversprechen.

Umso erfreulicher dann die parteiübergreifend begrüßte Entscheidung von Seiten der Bayerischen Staatsregierung, die gesamte Liegenschaft des Karmeliten-Klosters zu erwerben und schlussendlich zum Uni-Campus im Herzen unserer Heimat-Stadt weiter zu entwickeln. Und das ist gut so!

Doch schon bei meiner letzten Haushaltsrede am 22.11.2017 haben wir daran erinnert, dass es besonders die Kommunen sind, die die Basis für unsere noch funktionierende soziale Marktwirtschaft bilden.

Und diese Basis gilt es nach wie vor nachhaltig zu stärken.

Heuer möchte ich mich aber ganz bewusst etwas kürzer fassen!

Denn es geht uns in der Hauptsache um das Stichwort „zweckgebundene Netto-Neuverschuldung für den sozialen Wohnungsbau“, wie schon zum HH-2016 gefordert und nun wieder aktuell zum HH-2019 – also ein Muss für ein starkes Straubing.

Wir wissen, dass es in Straubing einen Bedarf von ca. 400 Wohnungen mit bezahlbaren Mieten gibt.

Wir wissen auch, dass wir in nächster Zukunft in Straubing, Gott sei Dank, immer mehr Studierende, mit günstigen Wohnraumbedarf, begrüßen dürfen.

Und unsere Städtische Wohnungsbau GmbH konnte inzwischen 46 Sozialwohnungen in der Wittelsbacherhöhe bauen. Soweit so gut – aber diese sind nicht ausreichend. Das Hochhaus in der Pfauenstraße, ein längst wohlbekannter Sanierungsfall, inzwischen mit einem vielversprechenden Architekten-Wettbewerb „ausgestattet“ und samt einem hoffnungsvollen „joint-venture“ mit einem privaten Investor und unserer Städtischen Wohnungsbau, und nun seit diesem Sommer doch wieder anders. Nun wird es unsere Städtische Wohnungsbau erneut versuchen, das Hochhaus zu sanieren und für seniorengerechtes, u. v. a. für bezahlbares Wohnen zu ertüchtigen. Seither ist viel wertvolle Zeit gegen zahlreich Wohnungssuchende und für mehr sozialen Wohnraum in Straubing verstrichen. Unser vormaliger und im Stadtrat einstimmig verabschiedeter Antrag zur Einführung einer 15%-Quote (Wohnraum mit Sozialbindung) im Geschoss-Wohnungsbau ist zwar ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, aber wirklich vorwärts kommen wir nur sehr langsam damit. Viel zu langsam sind auch die Planungen der Stadt, die Bauvorhaben am Schanzlweg, Albrecht-Dürer-Str., Arberstraße und der Schenkendorfstraße, voranzubringen. Das Argument, es reiche das Personal nicht aus, klingt zunächst plausibel, doch die Situation war vor über 5 Jahren auch nicht anders, und das was seither erledigt werden konnte, ist nicht wirklich ausreichend. Und was tut die Stadt Straubing für unsere Studenten ? Zum studentischen Wohnen in der TUM-Campus-Stadt Straubing. Lassen Sie mich daran erinnern: „Es ist unbedingt notwendig, in Straubing ein attraktives Umfeld für die Studierenden zu schaffen. Gegenüber der urbanen Anziehungskraft größerer Studienorte wäre attraktiver und günstiger Wohnraum ein gewichtiges Argument“. So äußerten sich im April 2012 zwei Vertreter des Wissenschaftszentrums Straubing in einem Scheiben gegenüber dem damaligen Landtagsabgeordneten Reinhold Perlak auf dessen Frage nach zukünftigen Studierendenzahlen.

MdL Perlak hatte im Januar 2012 mit dem Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz Kontakt aufgenommen und war auf Interesse gestoßen und zwar mit der Idee, das Hochhaus an der Pfauenstraße in ein Studentenwohnheim umzuwidmen. In einem Gespräch mit Wissenschaftsminister Heubisch im Februar 2012 zeigte sich auch dieser von der Idee angetan und beauftragte die Verwaltung, Realisierungsmöglichkeiten zu finden.

Informationen über dieses Gespräch gingen an Frau Dietl vom Studentenwerk, an OB Pannermayr, Geschäftsführer Krailinger und die SPD-Stadträte. Allerdings erschienen dann die damals prognostizierten Studentenzahlen und deren Entwicklung in den Folgejahren als zu niedrig für ein Engagement des Studentenwerkes. Die seitdem zum Glück eingetretene gravierende positive Veränderung ist bekannt. Diese positiven Veränderungen bedingen aber auch die Bereitstellung von studentischem Wohnraum, und zwar eines wie gefordert „attraktiven und günstigen“. Es sollte aus unserer Sicht nicht bei Privatinitiativen bleiben. Auch wir als Kommune sollten uns engagieren. Es genügt eben nicht, Studenten Wohnungen anzubieten, die insgesamt um die 500 Euro im Monat kosten.

Hier steht uns als Stadt eine Zukunftsaufgabe bevor, die es schnell anzupacken gilt.

Wir wissen darüber hinaus, dass die gesamte Liegenschaft in der Pfauenstraße, hinsichtlich Zentralität, Entwicklungspotential und Synergien zum Seniorenheim St. Nikola bestens geeignet ist, für das dort längst überfällige Bürgerhaus im Rahmen des zeitnah zu startenden „Bund-Länder-Programms Soziale-Stadt-SR-Ost“. ((die prima „Blau-Pause“ Soziale-Stadt-SR-Süd kennen wir bereits bestens !)) Doch wir wissen auch, dass bisher sämtliche Programme zur Städtebauförderung co-finanziert sind.

Und unser in Aussicht genommener Maßnahme-Träger, die Städtische Wohnungsbau GmbH verfügt zur Zeit für sämtlich drängende Maßnahmen nicht über die notwendigen Voraussetzungen, weder personell noch finanziell.

Diesen Umstand wollen wir mit unserem Antrag v. 12.07.2018 ändern.

Im HH-2019 ist die Kapitalzuführung aus dem kommunalen Haushalt zu Gunsten einer Eigenkapital-Aufstockung bei der Städtischen Wohnungsbau GmbH i. H. v. 8,0 Mio. zu veranlassen.

Die Deckung der Mittelbereitstellung versteht sich explizit für den Sozialen Wohnungsbau – unter vollumfänglicher Trägerschaft der Städtischen Wohnungsbau GmbH – durch eine zweckgebundene Netto-Neuverschuldung i. H. v. 8,0 Mio. Euro im Haushalt der Stadt Straubing.

Dabei könnten wir uns grundsätzlich auch mit kommunalen, wertvergleichbaren Sacheinlagen für die Aktiva der Städtischen Wohnungsbau GmbH anfreunden – doch die Gefahr im Zuge einer sog. „Steuerlichen Fiktion“ durch dann evtl. möglicher Aufdeckung der stillen Reserven, der hier in Aussicht genommenen Grundstücks-Einlagen, könnte zur Umkehrung aller gewünschten positiven Effekte führen … und Straubing hat dann doch wieder nur viel Zeit verloren. Die Pfauenstraße 14 lässt uns dann vielleicht erneut freundlich grüßen.

Bürgerhaus

In Straubing gibt es ein Mehrgenerationenhaus, das Familienhaus im Straubinger Süden, das sich regen Zuspruchs erfreut. Aber auch der Straubinger Osten braucht ein derartiges Angebot. Da an einen völligen Neubau nicht zu denken ist, sucht man nach geeigneten Immobilien. Hier drängt sich geradezu das Hochhaus Pfauenstraße 14 auf, das sich noch im Besitz der Städtischen Wohnungsbau Gesellschaft befindet und auf Entwicklung wartet. Dort führte die AWO jahrelang in den Erdgeschoßräumen Spielenachmittage durch.

Damit aber die Stadt an üppige Fördermittel kommen kann, ist die förmliche Festlegung von Straubing-Ost als „Soziale Stadt“ Voraussetzung, was die SPD-Fraktion schon mehrmals gefordert und der Stadtrat auch befürwortet hat. Diese Festlegung könnte nicht nur das Projekt Pfauenstraße 14, sondern auch weitere Bauvorhaben der Stadt im Osten voranbringen, und die Wohnsituation wesentlich verbessern.

Die Stad Neumarkt in der Oberpfalz hat seit 2004 ein solchen Bürgerhaus. Es wurde als Mehrgenerationenhaus ausgezeichnet. Dort werden konkrete, hilfreiche und wertvolle Angebote für alle Bevölkerungsgruppen – Kinder bis Senioren - zur Verfügung gestellt.

Jährlich besuchen über 10.000 Menschen rund 400 Einzelangebote das Bürgerhaus.

Insgesamt können wir erneut feststellen, dass das ständige Bemühen der Stadt, die Schulden vollständig abzubauen, um künftigen Generationen einen schuldenfreien Haushalt zu hinterlassen, vermutlich kaum möglich ist.

Beispielsweise gab es zum Ende der Amtszeit von Oberbürgermeister Reinhold Perlak noch einen Bestand sog. Liquider Haushaltsmittel von über 25 Mio. EUR. Inzwischen verfügen wir kaum noch über liquide Mittel (!).

Das Ziel Netto-Neuverschuldungen zu vermeiden und auch die Abschreibungen, wie in einem Unternehmen üblich, erwirtschaften zu können, ist inzwischen ebenfalls nicht mehr möglich.

Auf weitere Zuweisungen aus München brauchen wir nach wie vor auf keinen Fall hoffen. Das Gegenteil ist der Fall. Die Kostenträgerschaft für das Personal an den staatlichen Schulen gehört zu den Aufgaben des Freistaates – aber die Personalkosten zur dringend gebotenen Schulsozialarbeit bleiben schon seit vielen Jahren bei der Stadt. Sowie andere Kosten auch. Das Konnexitätsprinzip hat der Freistaat leider längst aufgegeben.

Einerseits hat die Regierung von Niederbayern vormals auf die problematische Haushaltssituation – mit Blick auf die Haushaltsgenehmigung – hingewiesen, doch andererseits sind es immer mehr zusätzliche Aufgaben, die vom Freistaat über die Regierung der Stadt übertragen werden. Wie passt das alles noch zusammen?

Es ist längst an der Zeit, dass sich alle bayerischen Städte zur unmissverständlichen Notwehr gegenüber dem Bund und dem Freistaat erklären – gerade weil es uns nicht um städtischen Luxus – sondern um ein Grundbedürfnis für unsere Bürger geht. „Mehr bezahlbaren Wohnraum !“

Bei den vorliegenden Eckdaten zum Haushalt-2019 fällt wieder auf, dass dieser also für heuer gerade noch bei der Regierung von Niederbayern die Anforderungen ohne Netto-Neuverschuldung erfüllen würde …

Gleichzeitig hat schon vormals unsere Rechts-Aufsicht erinnert, dass Straubing eine sog. „Notleidende Kommune“ ist – d. h. es lag inzwischen ein Bestätigungsvermerk zur „Haushalts-Notlage“ vor. Wir haben übrigens bereits bei der Verabschiedung zum HH-2014 vom „Not-Haushalt für Straubing“ gesprochen, und damit u. a. unseren hiermit wiederholten Appell an den Freistaat verbunden, Straubing nicht länger zu überfordern … das Gegenteil ist jedoch bis heute eingetreten …

Bei den Planungskosten im Bereich von Tief- und Hochbau könnte die Stadt sicherlich nach wie vor einige Hunderttausend Euro nachhaltig einsparen – also nicht durch grundsätzlich unterlassene Planungen, sondern durch Vermeidung von Vergaben städtischer Planungen an Dritte. Dies bedeutet konkret, dass durch die Neueinstellung bereits in früheren Jahren von beispielsweise zwei Ingenieuren/Architekten, zukünftig zu beauftragende Planungsleistungen im Rathaus selber erledigt werden könnten und dadurch die ersparten Planungskosten, die zusätzlichen Personalkosten um ein Vielfaches kompensieren können.

Bei einem dauerhaften Schuldenstand von über 90 Millionen EURO ist dies sicherlich nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung (tats. sind es 160 Mio. – denn 60 Mio. sind bei der Straubinger Stadtentwässerung und Straßenreinigung (Eigenbetrieb) verbucht). Mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von über 3.000 EUR und einem Investitionsstau von jährlich mind. 30 Mio. EUR im Bereich der Instandhaltungen für Schulen, sowie beim Straßen- und Brückenbau, ist es wirklich an der Zeit, den bisherigen Kurs nachhaltig zu ändern.

Die fortgesetzte hist. günstige Zinslage sollte jedoch nicht erst in 2020 – sondern bereits in 2019 vorausschauend genutzt werden. In 2019 mit einer Netto-Neuverschuldung in Höhe von 8 Mio. EUR mit ausdrücklicher Zweckbindung für den kommunalen „Sozialen-Wohnungsbau“ bei der Städtischen Wohnungsbau GmbH, kann bereits jetzt einer höheren Netto-Neuverschuldung für 2020 mit Nachdruck vorgegriffen werden … - um dann mit einer dadurch reduzierten Netto-Neuverschuldung-2019 die rechtsaufsichtliche Haushaltsgenehmigung später nicht zu gefährden u n d um der aktuellen Wohnungsnot nach bezahlbaren, barrierefreien Sozialwohnungen für Familien und Senioren in Straubing möglichst zeitnah begegnen zu können.

Bitte dabei zur Erinnerung: Wohnen ist kein Luxus – Wohnen ist ein Grundbedürfnis für alle Menschen.

Außerdem: Diese Netto-Neuverschuldung-2019 in Höhe von 8 Mio. EUR mit Zweckbindung für den kommunalen „Sozial-Wohnungsbau“ bei der Städtischen Wohnungsbau GmbH ist damit eine wichtige Basis zum zusätzlichen Aufbau einer soliden Kapitalausstattung der Städtischen Wohnungsbau GmbH, so dass sich bei den möglichen Kreditoren noch bessere Konditionen hinsichtl. sämtlicher Kosten zur Kapitalbeschaffung und Steuerung künftiger Annuitäten bei der Wohnungsbau GmbH realisieren lassen können.

Denn vollumfänglich aus Eigenmitteln wird es in naher Zukunft der städtischen Wohnungsbau GmbH nicht gelingen, den bisherigen Instandhaltungsstau mit mind. 120 Mio., samt Neubau für geeigneten barrierefreien Wohnraum mit Sozialbindung für Familien und Senioren zu bewerkstelligen.

Ferner gilt es noch zu bedenken, dass ein weiterer Aufschub aller relevanten und unumgänglichen Neubau- bzw. Sanierungsmaßnahmen in der Summe sich wesentlich kostenintensiver (allgem. Kostensteigerung !) darstellen werden (z. B. hat die nur einjährige Verschiebung der Alburger Schulsanierung zur Kostensteigerung von knapp 1 Mio. EUR geführt).

Parteiübergreifend sind wir uns dabei nach wie vor einig, dass von Seiten der Stadt Straubing und der Städtischen Wohnungsbau weiterhin so tatkräftig sämtliche Maßnahmen zum Projekt „Soziale-Stadt-Straubing-Süd“ fortgesetzt und weiterentwickelt werden müssen.

Weiter wünschen wir uns parteiübergreifend im Osten der Stadt – hinsichtlich notwendiger Infrastruktur- und Sozialraum-Entwicklungen – das Projekt „Soziale-Stadt-Straubing-Ost“ mit Nachdruck zu implementieren.

Unabhängig von unserem zweiten Antrag zur zweckgebundenen Netto-Neuverschuldung möchte ich heute außerdem noch die Gelegenheit nutzen, hiermit wiederholt anzuregen zur Lösung der verschiedensten finanziellen Herausforderungen in Zusammenarbeit mit der Sparkasse Niederbayern-Mitte, zu prüfen.

Mit Blick auf die sozialen und finanziellen Herausforderungen in den nächsten Jahren war es also auch notwendig, in den Stadtrat einen entsprechenden Antrag einzubringen, …

Netto-Neuverschuldung für 2019 in Höhe von 8 Mio. EUR mit Zweckbindung für den kommunalen „Sozial-Wohnungsbau“ bei der Städtischen Wohnungsbau .

Denn wir wissen alle Jahre wieder: Nach dem Haushalt – ist vor dem Haushalt !

Ich möchte mich heute wieder bei allen Kolleginnen und Kollegen, die mich mit Rat und Tat unterstützen, und als Fraktionsvorsitzender der SPD besonders herzlich für alles bedanken.

Bei Ihnen Herr Oberbürgermeister Markus Pannermayr, bei Ihnen Frau Bürgermeisterin Maria Stelzl, bei Ihnen Herr Bürgermeister Lohmeier, bei den anderen vier Fraktionsvorsitzenden …mit herzlichem Dank …

für die Fortsetzung einer offenen, vertrauensvollen, jede und jeden Einzelnen respektierende und sachliche Atmosphäre, in denen die Beratungen stets möglich sind.

Die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten habe ich als konstruktiv und angenehm empfunden.

Unser und mein Dank gilt weiter Ihnen Herr Stadtkämmerer Preis und Ihren tüchtigen MitarbeiterInnen, für die sicherlich nicht einfachen Haushaltsvorbereitungen. Herzlichen Dank an alle Referatsleiter, stellvertretend für alle namentlich, Herrn Berufsmäßigen Stadtrat Lermer.

Zur Erinnerung: Nach dem Haushalt – ist vor dem Haushalt;

die liquiden Mittel (früher Rücklagen) sind fast auf Null abgeschmolzen; die vorliegende Haushaltssatzung-2019 entspricht nicht vollständig unseren Vorstellungen.

die beantragte Netto-Neuverschuldung sollte u. a. die Haushaltsbelastung für 2020 abfedern helfen … eine Mehrheit im Stadtrat will einen anderen Weg gehen …

Die SPD-Fraktion wird dem Stellenplan zustimmen,

Die SPD-Fraktion wird der Haushaltssatzung-2019 der Stadt Straubing und den der von ihr verwalteten Stiftungen, n i c h t zustimmen.

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