Ordnungsausschuss beschloss Streifen nicht

Peter Euler

15. Oktober 2015

Straubinger Tagblatt | Straubinger Rundschau | 15.10.2015

Zum Bericht „Bestes Mittel für mehr Sicherheit“ über die neuen Schutzstreifen für Radfahrer auf der Äußeren Passauer Straße in der Ausgabe vom 9. Oktober.

In dem Artikel entsteht der Eindruck, der Ordnungsausschuss hätte die Markierungen in der Äußeren Passauer Straße einstimmig so beschlossen. Das stimmt so nicht. Die Radfahr-Schutzstreifen auf dieser Straße waren nie im Ordnungsausschuss auf der Tagesordnung. Es existiert lediglich ein Beschluss des Ordnungsausschusses vom 24. Mai 2012, der besagt, dass, nachdem wir die Schutzstreifen für die Heerstraße und Ittlinger Straße genehmigt hatten, weitere Planungen grundsätzlich auf dem Verwaltungswege folgen und umgesetzt werden können. Auslöser für die Tiefbauverwaltung war, dass der bestehende kombinierte Geh- und Radweg nicht die erforderliche Breite aufwies. Der Schutzstreifen hat aber auch nicht die gewünschten 1,60 Meter, sondern nur die Mindestbreite von 1,25 Meter. Und diese Mindestbreite wird auch nur erreicht, wenn die Abflussrinne neben dem Fußweg eingerechnet wird.

Hält sich ein Radfahrer an das Rechtsfahrgebot und damit den vorgeschriebenen Mindestabstand von 75 Zentimetern zum Gehweg ein, hängt ein normaler 60-Zentimeter-Lenker nicht nur über der Trennlinie des Schutzstreifens, sondern ragt auch noch zehn Zentimeter hinüber in den benachbarten Fahrstreifen. Also fahren viele der Radfahrer, die ohne Schutzstreifen ausreichend Abstand zum Fahrbahnrand einhielten, noch näher am Fahrbahnrand, am Gehweg oder an Parkplätzen entlang als ohne Schutzstreifen.

Im Randbereich der Fahrbahn befinden sich aber auch Gullydeckel und andere Hindernisse. Im Randbereich lagert sich der von den Fahrzeugen aufgewirbelte Straßendreck ab. Er besteht aus Straßen- und Bremsabrieb sowie durch von den Reifen der Kraftfahrzeuge zermalmten Gegenständen. Bei Nässe bildet er einen rutschigen Schmierfilm. Trockengefahren wird zunächst die Fahrbahn; der Randstreifen bleibt lange nass. Die Fahrbahn ist für die Autofahrer enger geworden, darum sind die Schutzstreifen auch nicht ausschließlich den Radfahrern vorbehalten, sondern die Leitlinie darf von anderen Fahrzeugen „bei Bedarf“ überfahren werden. Die engsten und gefährlichsten Stellen befinden sich an den beiden Querungsinseln, wo infolge der geringen Breite auf das Markieren von Schutzstreifen verzichtet wurde. Nachdem mit den Fahrrad-Schutzstreifen ein Parkverbot angeordnet werden musste, fragen sich natürlich viele Anwohner, wo sie jetzt ihre Autos abstellen sollen.

Wenn man das Verkehrsgeschehen auf der Äußeren Passauer Straße eine Zeit lang beobachtet, kann man feststellen, dass nach wie vor die meisten Radfahrer auf dem Bürgersteig fahren und den Schutzstreifen meiden. Die in meinen Augen beste Lösung wäre es gewesen, den alten Zustand mit dem kombinierten Geh- und Radweg zu belassen.

Peter Euler stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender

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