Missbrauch bei Leiharbeit muss weitaus strikter unterbunden werden

09. Dezember 2015

www.regio-aktuell24.de - 27. NOVEMBER 2015 http://www.regio-aktuell24.de/afa-missbrauch-bei-leiharbeit-muss-weitaus-strikter-unterbunden-werden/10213

(ra) Im Mittelpunkt der Vorstandssitzung der niederbayerischen SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) am Donnerstag im Gasthaus „Preysinghof“ in Plattling stand der jüngst von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegte Gesetzentwurf gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen. Der Vorstand war sich einig darüber, dass es sich hier nur um einen ersten Schritt in die richtige Richtung sein handelt.

Der Entwurf sieht eine Begrenzung der Leiharbeit auf 18 Monate und eine schärfere Prüfung von Arbeitsverhältnissen bei Werkverträgen vor. Der Gesetzesentwurf soll Anfang nächsten Jahres in den Bundestag eingebracht werden. Der AfA-Bezirksvorstand sieht in dem Gesetzentwurf einen längst überfälligen Schritt zur Eindämmung des seit Jahren anhaltenden Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen. So werde die Verleihdauer auf 18 Monate begrenzt und nach spätestens neun Monaten müsse der gleiche Lohn wie für die Stammbelegschaft gezahlt werden (Equal-Pay-Regelung). Es sei ebenso als Fortschritt zu werten, dass den Tarifvertragsparteien weitergehende Gestaltungsmöglichkeiten eingeräumt würden, so dass branchenspezifische Lösungen möglich werden. Und auch das Verbot, Leiharbeiter als Streikbrecher einzusetzen, stärke die Verhandlungsposition der Arbeitnehmer. Diese Regelungen würden der missbräuchlichen Nutzung von Leiharbeitsverhältnisse erstmals Grenzen setzen. Sie seien jedoch nicht ausreichend, um den grassierenden Missbrauch effektiv zurückzudrängen, sagte der Bezirksvorsitzende Harald Unfried aus Landshut. „Die erste Schwachstelle der Regelung liegt darin, dass Dauerarbeitsplätze weiterhin mit Leiharbeitnehmern besetzt werden können. Denn nach 18 Monaten können Leiharbeiter ausgetauscht und durch andere ersetzt werden. Damit kann die gesetzgeberische Absicht, Leiharbeit in feste Arbeitsplätze umzuwandeln, unterlaufen werden. Leider räumt der Gesetzentwurf den Betriebsräten statt echter Mitbestimmungsrechte nur erweiterte Informationsrechte ein“ so die stellvertretende Bezirksvorsitzende Irene Ilgmeier. Größter Schwachpunkt sei sicherlich, dass die Regelung „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ (Equal Pay) erst nach neun Monaten greifen solle, denn zu diesem Zeitpunkt seien die meisten Leiharbeitsverhältnisse längst wieder beendet, waren sich die Vorstandsmitglieder einig.

Die SPD-Arbeitsgemeinschaft will sich daher dafür einsetzen, den Betriebsräten in den Entleihbetrieben alle jene Mitbestimmungsrechte einzuräumen, die zur Bekämpfung des Missbrauchs effektiv nötig sind. „Es braucht ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich des Höchstanteils von Leiharbeitskräften an der Stammbelegschaft, hinsichtlich der konkreten Einsatzbereiche und die Equal-Pay-Regelung muss spätestens nach sechs Wochen greifen. Erst dann kann dem Missbrauch wirksam Einhalt geboten werden. Die Politik darf nicht weiter zulassen, dass vielerorts reguläre und sichere Beschäftigungsverhältnisse durch unsichere und schlecht bezahlte Leiharbeitsverhältnisse ersetzt werden“, so Unfried. Der Gesetzentwurf könne daher nur den Auftakt für weiterreichende Reformen bilden, um die Ordnung auf dem Arbeitsmarkt wiederherzustellen, so das Fazit der Vorstandsmitglieder .

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